Rüstungsexport- und Rüstungskontrollpolitik: zwei Seiten einer Medaille
Wer Außenpolitik weiter denken will, darf sich in der Rüstungsexportpolitik nicht mit einem Minimalkonsens zufrieden geben. Und auch wenn das Thema den verantwortlichen Ministern traditionell lästig ist: es besteht eine Bringschuld, diese Debatte nicht nur defensiv zu führen. Erst dann beginnt wirklich Transparenz.
Taten sprechen lauter als Worte – und so konterkarieren deutsche Rüstungsexporte in sogenannte Drittländer nicht nur die viel beschworene "Kultur militärischer Zurückhaltung", sondern auch die Glaubwürdigkeit im Eintreten für globale Rüstungskontrolle. Zwar hat die neue Bundesregierung zugesagt, Waffenlieferungen zukünftig restriktiver zu genehmigen und darüber hinaus ein Stück mehr Transparenz zu schaffen – doch diese Korrekturen reflektieren mehr den kleinsten gemeinsamen Nenner zwischen den Koalitionspartnern, als das außenpolitisch Notwendige und Gebotene. Und vor allem: Außenpolitisch fatale Exportgenehmigungen der Vergangenheit werden noch auf Jahre wirksam werden, ohne dass ein Instrumentarium existiert, solche Fehlentscheidungen zu korrigieren. Damit aber wird der Primat der Politik im Umgang mit Rüstungsexporten außer Kraft gesetzt. Für eine glaubwürdige Außenpolitik ist es deshalb erforderlich, die Rolle von Rüstungsexporten politisch neu zu definieren und die dafür notwendigen Gestaltungsräume zu gewinnen. Vier Maßnahmen halte ich dabei für zwingend geboten:
Die "Politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" aus dem Jahr 2000 müssen Gesetzeskraft bekommen – nur so gewinnen sie die nötige Verbindlichkeit.
Der Vorläufigkeitsvorbehalt im Genehmigungsverfahren muss so ausgestaltet werden, dass veränderte politische Bewertungen einen Stopp von Rüstungsexporten auch ohne die Sorge um unverhältnismäßige Regressansprüche möglich machen.
Die Federführung für die Genehmigung von Rüstungsexporten sollte vom Wirtschaftsministerium ins Auswärtige Amt wechseln.
Transparenz sollte sich nicht nur auf die Offenlegung von Exportgenehmigungen beziehen, sondern auch auf die politische Begründung, warum eine solche Genehmigung durch das Ausnahmegebot der Politischen Grundsätze von 2000 (Abs. III, 2) gerechtfertigt ist.
Übersicht zu diesem Artikel
1
Rüstungsexporte konterkarieren deutsche Glaubwürdigkeit
2
Verbindlichkeit der "Politischen Grundsätze" stärken
3
Exportgenehmigungen müssen reversibel werden
4
Rüstungsexport- und Rüstungskontrollpolitik gehören gemeinsam ins Auswärtige Amt
5
Die Rechenschaftspflicht für Rüstungsexporte muss politisch gestaltet werden