Q1. Was ist der Zweck einer nationalen Sägepolitik?
A: Die nationale Forstsäge-Richtlinie wird den sicheren Gebrauch von Kettensägen und Kappsägen erleichtern. Ziel der Richtlinie ist es, kritische Fähigkeiten und Kooperationsmöglichkeiten für die Instandhaltung von Wegen und andere Projekte auf NFS-Land zu optimieren. Die Richtlinie ermöglicht die Entwicklung von eigenständigen Ausbildungs- und Zertifizierungsprogrammen für Kooperanten und Freiwillige, Ausbilder und Gutachter und gewährleistet landesweit einheitliche Ausbildungs-, Bewertungs- und Zertifizierungsanforderungen für alle.
Q2. Für wen gilt die neue Richtlinie?
A: Sie gilt für Angestellte, Freiwillige, Teilnehmer, Ausbildungsberater und Kooperanten (mit Ausnahme derer, die im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen über das Feuermanagement zwischen den Behörden arbeiten), die auf dem Land des Nationalen Waldsystems mit Elektro Kettensäge und Kappsägen arbeiten.
Q3. Warum sind Kooperateure, die im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen zum Feuermanagement arbeiten, ausgeschlossen, und was bedeutet dies für meine Incident Qualification Card (rote Karte)?
A. Dies gilt nur für Wildland-Brandvorfälle. Kooperationsvereinbarungen über behördenübergreifendes Feuermanagement entsprechen den behördenübergreifenden Standards, die in der Publikation PMS 310-1 der National Wildland Fire Coordinating Group (NWCG) (National Interagency Incident Management System Wildland Fire Qualifications System Guide) dargelegt sind. Forstdienstbetreiber von Wildland-Brandsägen müssen die Zertifizierungsanforderungen der FS National Saw Policy sowie die für Sägenbetreiber erforderlichen NWCG-Qualifikationen erfüllen. Sobald ein Waldbrandsägenbediener diese Anforderungen erfüllt, wird er auf der entsprechenden Stufe (A, B oder C) qualifiziert; .
Q4. Wer sind Kooperationspartner?
A: Mitarbeiter. Eine natürliche oder juristische Person, die freiwillig mit dem Forstdienst eine Vereinbarung zur Kostenbeteiligung, Teilnahme, Sammlung oder eine andere Vereinbarung über die Arbeit an einem Projekt gemäß FSM 1580.5 und Abschnitt 91.2, eingeht, mit Ausnahme einer anderen Stelle, die mit dem Forstdienst im Bereich des Feuermanagements zusammenarbeitet (FSH 1509.11, Kap. 50).
Mitglieder des Korpsnetzwerks wie die Student Conservation Association und andere Jugendkorpsorganisationen sowie Partner wie die Southern Appalachian Wilderness Stewards und die Pacific Crest Trail Association sind Beispiele für Kooperationspartner, die mit dem Forstdienst zusammenarbeiten.
Q5. Wie werden die Vereinbarungen geändert, um den neuen nationalen Anforderungen der Sägepolitik Rechnung zu tragen?
A: Angemessene Bestimmungen bezüglich des Einsatzes von Sägen müssen in Vereinbarungen über Kostenteilung, Teilnahme, Sammlung oder andere für beide Seiten vorteilhafte Vereinbarungen aufgenommen werden. Siehe für Hinweise zu Vereinbarungen im Allgemeinen und für Hinweise zur Verwendung von Vereinbarungen über die Kostenteilung bei Anfechtungen, die zusammen mit Vereinbarungen über freiwillige Mitarbeiter des Forstdienstes verwendet werden. Siehe Kapitel 50, für Hinweise zu Vereinbarungen über den interinstitutionellen Umgang mit Bränden.
Es wird eine Übergangszeit für die Änderung bestehender Vereinbarungen je Sprache in der Bekanntmachung des Bundesregisters geben. Bei neuen Vereinbarungen werden die Formulare geändert, um die neue Sprache aufzunehmen. Wenn für bestehende Vereinbarungen eine Änderung erforderlich ist (z.B. um Mittel hinzuzufügen oder das Ablaufdatum zu verlängern), muss diese Bestimmung zu dem Zeitpunkt hinzugefügt werden, zu dem die Änderung bearbeitet wird, und im Bereich “Sonstiges” in Kasten 8 vermerkt und zur bilateralen Unterzeichnung weitergeleitet werden. Die Bestimmungen werden kurz nach der Veröffentlichung der neuen Politik im Bundesregister verfügbar sein und wie folgt aussehen
AUSBILDUNG, BEWERTUNG UND ZERTIFIZIERUNG VON SÄGEN, DIE VON KOOPERATOREN VERWENDET WERDEN. Alle Mitarbeiter des Kooperators sowie alle Teilnehmer und Freiwilligen, die im Namen des Kooperators und des Forstdienstes tätig sind und die Kettensägen oder Kappsägen auf Grundstücken des Nationalen Waldsystems verwenden werden, um das in dieser Vereinbarung enthaltene Arbeitsprogramm durchzuführen, müssen gemäß1, Abschnitt geschult, bewertet und zertifiziert werden. Der Kooperant ist für die Durchführung dieser Ausbildung, Bewertung und Zertifizierung verantwortlich, es sei denn, die Forstverwaltung und der Kooperant stellen fest, dass dies nicht im besten Interesse der Partnerschaft liegt. Unter diesen Umständen kann der Forstdienst auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit von Finanzmitteln und Personal der Agentur bei der Entwicklung und Durchführung von Schulung, Bewertung und Zertifizierung der Mitarbeiter des Kooperators und aller Freiwilligen und Teilnehmer, die im Namen des Kooperators und des Forstdienstes tätig sind und auf den Grundstücken des Nationalen Waldsystems Kettensägen oder Ablängsägen einsetzen, behilflich sein.